Musikfest am Schloss Nordkirchen unter dem neuen Titel »SOMMER. NACHT. MUSIK.« Exkursion nach Nordkirchen
Im Sommer 2023 findet wieder das Musikfest am Schloss Nordkirchen unter dem neuen Titel »SOMMER. NACHT. MUSIK.« statt.
Ein prachtvolles Schloss, ein Feuerwerk am Himmel, Picknick auf der Wiese, klassische Musik und tausende begeisterte Besucher: Seit über 20 Jahren ist das große Open-Air-Musikfest am Schloss Nordkirchen eines der kulturellen Highlights der Region. In 22 Konzerten seit der Gründung des Musikfestes im Jahr 1999 konnten die Besucherinnen und Besucher unvergessliche Abende im herrlichen Ambiente von Schloss Nordkirchen genießen.
Mit dem einzigartigen Format aus klassischer Musik, wunderbaren Schloss-Illuminationen, farbenprächtigen Wasserspielen und spektakulären Licht- und Feuer-Choreografien über den historischen Gemäuern, etablierte sich das Musikfest als feste Größe im kulturellen Kalender.
Und so dürfen sich die Besucher nach den coronabedingten Ausfällen der Veranstaltung im Jahr 2023 endlich wieder auf ein spektakuläres Musikfest am Schloss Nordkirchen freuen. Am Samstag, den 12. August wird die »festival:philharmonie westfalen« unter der Leitung des Wiener Dirigenten Michael Zlabinger ein musikalisches Feuerwerk der Extraklasse zünden.
Während sie zunächst als reines Akademieorchester auftrat, ist die »festival:philharmonie westfalen« seit 2015 in der Tradition der Akademie fester Bestandteil des Festivals und bestreitet neben den unterschiedlichen Sommerprojekten auch die Neujahrstournee des Orchesters durch viele westfälische Städte.
Seit 2022 ist Michael Zlabinger Chefdirigent der »festival:philharmonie westfalen«. Der gebürtige Wiener konnte als jüngster Dirigent von Zimmermanns „Die Soldaten“ im Jahr 2018 am Teatro Real Madrid Rezeptionsgeschichte schreiben. Weitere Schwerpunkte seines Repertoires bilden die Werke der Wiener Klassik und das Schaffen Richard Wagners.
Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt. Bei witterungsbedingtem Abbruch der Veranstaltung oder Ausfall durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Ersatz. Bei Regen sollen keine Schirme benutzt werden.